Teilnahmebedingungen
Version 1 · 02.09.2026
Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm der trackleads GmbH
Stand: 2. September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm (Affiliate-Programm) der trackleads GmbH, Im Blumengarten 38, 54346 Mehring (nachfolgend „trackleads“). Das Programm wird über die Plattform Payoutly (partner.trackleads.io) betrieben.
1.2 Teilnehmer des Programms (nachfolgend „Partner“) empfehlen die Produkte und Dienstleistungen von trackleads, die über trackleads.io angeboten werden, und erhalten dafür eine Provision nach Maßgabe dieser Bedingungen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, trackleads stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Teilnahme und Registrierung
2.1 Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Partner, dass er als Unternehmer handelt. Die Registrierung erfolgt über das Partner-Portal unter Angabe wahrheitsgemäßer und vollständiger Daten.
2.2 Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Partner ein Angebot auf Abschluss des Teilnahmevertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn trackleads die Registrierung freischaltet. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht; trackleads kann Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.3 Der Partner hält seine Angaben im Portal, insbesondere Kontaktdaten, Auszahlungsdaten und umsatzsteuerliche Angaben, aktuell. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Für Handlungen, die über den Account des Partners vorgenommen werden, ist der Partner verantwortlich.
2.4 Jeder Partner darf nur einen Account führen.
3. Empfehlungslink und Werbemittel
3.1 Der Partner erhält im Portal einen persönlichen Empfehlungslink sowie gegebenenfalls Werbemittel. Provisionen entstehen nur für Kunden, die über diesen Link vermittelt oder von trackleads ausdrücklich dem Partner zugeordnet wurden.
3.2 trackleads räumt dem Partner für die Dauer der Teilnahme ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die bereitgestellten Werbemittel und Marken ausschließlich zur Bewerbung von trackleads im Rahmen dieses Programms zu nutzen. Eine Veränderung der Werbemittel bedarf der vorherigen Zustimmung von trackleads.
3.3 Der Partner darf im Rahmen der Bewerbung keine Aussagen treffen, die über die von trackleads veröffentlichten Produktbeschreibungen hinausgehen, und keine Garantien, Preisnachlässe oder sonstigen Zusagen im Namen von trackleads abgeben.
4. Unzulässige Werbemethoden
Untersagt sind insbesondere:
a) unverlangte Werbung per E-Mail, Messenger oder Telefon (Spam) sowie jede Werbung, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Datenschutzrecht oder sonstige Rechtsvorschriften verstößt;
b) Cookie-Dropping, Forced Clicks, das Einblenden des Empfehlungslinks in iFrames, Pop-unders oder vergleichbare Techniken, die eine Zuordnung ohne bewusste Handlung des Nutzers herbeiführen;
c) das Bieten auf Marken oder Markenbestandteile von trackleads (etwa „trackleads“) in Suchmaschinenwerbung sowie das Registrieren von Domains, die Marken von trackleads enthalten;
d) das Nachahmen der Website oder des Auftritts von trackleads in einer Weise, die Nutzer über die Identität des Anbieters täuschen kann;
e) das Bewerben auf Seiten mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder pornografischen Inhalten;
f) Anreize, die Nutzer ausschließlich zum Klicken oder Registrieren ohne echtes Interesse an den Produkten bewegen sollen (Incentivierung), sofern trackleads dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat;
g) die Weitergabe von Provisionsanteilen an vermittelte Kunden (Cashback), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Bei einem Verstoß kann trackleads den Partner sperren, den Vertrag fristlos kündigen und offene sowie noch nicht ausgezahlte Provisionen aus den betroffenen Vermittlungen einbehalten.
5. Provision
5.1 Der Partner erhält eine Provision in Höhe von 10 % auf die Nettozahlungen, die ein ihm zugeordneter Kunde an trackleads leistet. Maßgeblich ist der von trackleads tatsächlich vereinnahmte Betrag ohne Umsatzsteuer.
5.2 Die Provision entsteht für jede Zahlung des zugeordneten Kunden, auch für wiederkehrende Zahlungen, solange die Zuordnung besteht und der Teilnahmevertrag nicht beendet ist.
5.3 Die jeweils gültige Provisionshöhe und etwaige produktspezifische Regelungen sind im Partner-Portal einsehbar. trackleads kann die Provisionshöhe für die Zukunft ändern; für bereits zugeordnete Kunden gilt die Änderung ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe im Portal für nachfolgende Zahlungen.
5.4 Keine Provision entsteht für Zahlungen des Partners selbst, von Personen aus seinem Haushalt oder von Unternehmen, an denen der Partner beteiligt ist (Selbstempfehlung), sowie für Kunden, die bereits vor der Vermittlung Kunde von trackleads waren.
6. Zuordnung von Kunden
6.1 Ein Kunde wird dem Partner zugeordnet, wenn er innerhalb von 60 Tagen nach dem Klick auf den Empfehlungslink des Partners ein Kundenkonto bei trackleads anlegt. Die Zuordnung erfolgt technisch über ein Cookie im Browser des Nutzers. Löscht oder blockiert der Nutzer Cookies oder wechselt er das Gerät, kann eine Zuordnung unterbleiben; hieraus ergeben sich keine Ansprüche des Partners.
6.2 Klickt ein Nutzer auf Links mehrerer Partner, wird der Kunde dem Partner mit dem letzten Klick vor der Registrierung zugeordnet (Last-Click).
6.3 trackleads kann Kunden einem Partner auch manuell zuordnen, etwa wenn die Vermittlung nachweislich auf den Partner zurückgeht, eine technische Zuordnung aber unterblieben ist. Zahlungen, für die der Partner bereits auf anderem Wege vergütet wurde, können von der Provisionierung ausgenommen werden.
6.4 Die Zuordnung eines Kunden wird durch die Aufzeichnungen des von trackleads eingesetzten Systems nachgewiesen. Der Partner kann die zugeordneten Kunden in anonymisierter Form im Portal einsehen.
7. Rückerstattungen und Stornierungen
7.1 Provisionen werden zunächst als „ausstehend“ erfasst und nach Ablauf einer Schutzfrist von 14 Tagen nach Zahlungseingang freigegeben. Wird eine Kundenzahlung innerhalb dieser Frist ganz oder teilweise erstattet, rückgebucht oder storniert, entfällt die Provision entsprechend.
7.2 Erfolgt eine Erstattung oder Rückbuchung nach Freigabe oder Auszahlung der Provision, wird der entsprechende Betrag mit künftigen Provisionen verrechnet. Übersteigt der Rückforderungsbetrag die künftigen Provisionen, kann trackleads den Betrag vom Partner zurückfordern.
8. Abrechnung und Auszahlung
8.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich für den jeweils abgeschlossenen Kalendermonat. Freigegebene Provisionen werden zu einer Auszahlung zusammengefasst, sobald sie den Mindestbetrag von 100 Euro erreichen. Kleinere Beträge werden in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
8.2 Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Erstellung der Auszahlung per Überweisung auf das vom Partner im Portal hinterlegte Konto. Voraussetzung ist, dass der Partner Kontoinhaber, IBAN, Anschrift und seine umsatzsteuerlichen Angaben vollständig hinterlegt hat. Fehlen Angaben, wird die Auszahlung bis zur Vervollständigung zurückgestellt; trackleads informiert den Partner hierüber.
8.3 Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. trackleads erstellt für jede Auszahlung eine Gutschrift, die dem Partner im Portal bereitgestellt wird. Der Partner erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden und stellt keine eigene Rechnung. Widerspricht der Partner einer Gutschrift nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung, gilt sie als anerkannt.
8.4 Einwände gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung der Gutschrift in Textform geltend zu machen. Spätere Einwände sind ausgeschlossen, soweit der Partner den Fehler nicht erst später erkennen konnte.
9. Steuern
9.1 Der Partner ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Provisionseinnahmen selbst verantwortlich.
9.2 Der Partner teilt trackleads im Portal wahrheitsgemäß mit, ob er umsatzsteuerpflichtig ist oder die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt, und hinterlegt, sofern vorhanden, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Provision nach Ziffer 5 versteht sich bei umsatzsteuerpflichtigen Partnern als Bruttobetrag einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; bei allen anderen Partnern wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
9.3 Änderungen des steuerlichen Status sind unverzüglich im Portal einzutragen. Für Nachteile aus unzutreffenden Angaben haftet der Partner.
10. Stellung des Partners
10.1 Der Partner handelt als selbstständiger Unternehmer beziehungsweise in eigener Verantwortung. Es wird kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis begründet. Der Partner ist nicht berechtigt, trackleads zu vertreten oder Erklärungen in dessen Namen abzugeben.
10.2 Ein Anspruch auf Provision besteht ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen. Ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB besteht nicht.
11. Datenschutz
11.1 trackleads verarbeitet die Daten des Partners zur Durchführung des Programms. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die im Portal verlinkt ist.
11.2 Daten vermittelter Kunden werden dem Partner nur in dem Umfang zugänglich gemacht, der zur Nachvollziehbarkeit der Provisionen erforderlich ist (insbesondere maskierte E-Mail-Adressen und Beträge). Der Partner darf diese Daten nicht für eigene Zwecke verwenden oder an Dritte weitergeben.
11.3 Soweit der Partner im Rahmen seiner Werbetätigkeit selbst personenbezogene Daten verarbeitet, ist er hierfür allein verantwortlich und stellt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicher.
12. Laufzeit, Kündigung, Sperrung
12.1 Der Teilnahmevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Seiten können ihn jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen; der Partner kann außerdem sein Konto im Portal löschen lassen. Stellt sich heraus, dass der Partner nicht als Unternehmer handelt, kann trackleads den Vertrag fristlos kündigen.
12.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für trackleads insbesondere bei Verstößen gegen Ziffer 4, bei falschen Angaben des Partners oder bei einem Verdacht auf Missbrauch vor. trackleads kann den Account in diesen Fällen zunächst sperren.
12.3 Nach Beendigung des Vertrags entstehen keine neuen Provisionsansprüche. Bereits freigegebene Provisionen werden zum nächsten regulären Abrechnungstermin ausgezahlt, sofern der Mindestbetrag erreicht ist und keine Einbehaltung nach Ziffer 4 erfolgt. Der Partner entfernt Empfehlungslinks und Werbemittel unverzüglich.
13. Änderungen dieser Bedingungen
trackleads kann diese Teilnahmebedingungen ändern, etwa bei Änderungen der Rechtslage, des Produktangebots oder des Abrechnungsverfahrens. Über Änderungen wird der Partner im Portal informiert und muss der neuen Fassung zustimmen, bevor er das Portal weiter nutzt. Stimmt der Partner nicht zu, kann er den Vertrag kündigen; die bis dahin entstandenen Provisionen bleiben unberührt.
14. Haftung
14.1 trackleads haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet trackleads nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
14.3 trackleads übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Portals oder des Tracking-Systems. Für Provisionen, die wegen technischer Störungen, Cookie-Löschung oder Werbeblockern nicht erfasst werden konnten, besteht kein Anspruch, soweit trackleads die Störung nicht zu vertreten hat.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von trackleads.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
15.3 Mitteilungen an trackleads sind zu richten an: trackleads GmbH, Im Blumengarten 38, 54346 Mehring, E-Mail: info@trackleads.io.